Beitragsordnung


Stand: April 2024


§ 1 Grundsatz

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.

2. Sie regelt die Beiträge und Gebühren der Mitglieder.

3. Sie kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

4. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.

5. Die Teilnahme am breiten- sowie leistungssportlichen Ausbildungs- und Trainingsprogramm setzt eine aktive Mitgliedschaft voraus.

6. Es ist jederzeit möglich, sich vor der Entscheidung für eine Mitgliedschaft den Verein ohne Kosten und Verpflichtungen anzuschauen und dabei alle Angebote und das freie Training zu nutzen.

7. Vor dem Eintritt in den Verein darf jeder Interessent probeweise trainieren.

8. Die Daten der Mitglieder werden unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und gespeichert.


§ 2 Beschlüsse

1. Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jedes Kalenderjahr, in dem ihre Mitgliedschaft besteht (ausschlaggebend ist der Beginn des Geschäftsjahres am 01. Januar), einen Mitgliedsbeitrag.
Siehe § 6 Abs.1 und 2 der Vereinssatzung.

2. Für die Festsetzung des Grundbeitrages wird unterschieden zwischen:

Aktiven Mitgliedern,
die die Räumlichkeiten des Vereins oder vom Verein organisierte Räumlichkeiten für ihr freies Training nutzen und/oder an geleiteten Übungsgruppen teilnehmen

und

Fördernden / Passiven Mitgliedern,
die den Breitensport im Verein nicht aktiv ausüben.

3. Als Jugendliche gelten Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres (01.Januar) noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zahlen für jedes Kalenderjahr, in dem ihre Mitgliedschaft besteht, einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag, sofern sie ihren Status unaufgefordert der Vorstandschaft durch Bescheinigung jährlich vor Beginn des Geschäftsjahres vorlegen.


§ 3 Beiträge

BeitragsklasseMitgliedsformBeitragshöhe
pro Jahr in EUR
01Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre21,00
02Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr)33,00
03Ehrenmitgliederbeitragsfrei
04Junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)26,00
05Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder bis 18 Jahre)
(inkl. aller im Haushalt lebender Junger Erwachsenen
in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)
65,00
06Rentner / Pensionäre38,00
07Fördernde / Passive MitgliederZzgl. 5,00
08Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre (BOULE)15,00
09Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr) (BOULE)25,00
10Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder bis 18 Jahre)
(inkl. aller im Haushalt lebender Junger Erwachsenen
in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) (BOULE)
35,00

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag (s. §6, Abs. 1) bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 04 - 07 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 04 - 07.

4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Württembergischen Fußballverband (WFV), den Württembergischen Tennis-Bund, beides Fachverbände im Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB), die Sportversicherung des Landessportbundes WLSB, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom WLSB festgelegten Sätze.

5. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum 1. Februar ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

6. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Kontoverbindungen unaufgefordert und unverzüglich dem Vorstand / Kassenwart schriftlich anzuzeigen.

7. Wird eine Lastschrift schuldhaft vom Mitglied nicht eingelöst oder vom Kontoinhaber widerrufen, so wird eine Rücklastschriftgebühr von EUR 15,- erhoben. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 6,- pro Mahnung erhoben (zusätzlich zur jeweils angefallenen Bankgebühr).

8. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Dafür ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich EUR 6,- zu zahlen.

9. Beim Eintritt in den Verein im laufenden Kalenderjahr und Monat, erfolgt eine Berechnung des Beitragssatzes zum 1. des Folgemonats. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

10. Sollte für Vereine eine generelle Umsatzsteuerpflicht eingeführt werden, erhöhen sich die oben genannten Beiträge wie folgt: bei 7% USt. keine Beitragsanpassung; bei 19% Ust. gibt es eine Erhöhung um 12%. Die Anpassung erfolgt mit Einführung der Steuerpflicht.

11. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. (s. Anlage 1, Mitglieds- und Abteilungsbeiträge)


§ 4 Gebühren / Sonstiges

AnlassEinmalige Gebühren
Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen6,00
Rücklastschrift (zusätzlich zur jeweils angefallenen Bankgebühr)6,00
Pro nicht geleistete Arbeitsstunde12,00
Miete Vereinsheimauf Anfrage

1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.


§ 5 Arbeitsdienst

1. Alle Mitglieder nach Vollendung des 16. Lebensjahres sind verpflichtet, vier Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein zu leisten (bzw. Eltern für ihre Kinder unter 16 Jahre bei max. 8 Stunden pro Familie). Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Bestimmungen zum Arbeitsdienst erheben. (s. Anlage 1, Mitglieds- und Abteilungsbeiträge) Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

2. Für Ehrenmitglieder, Fördermitglieder sowie Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben besteht keine Arbeitspflicht.

3. Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nach, so ist eine Entschädigung pro nicht abgeleisteter Stunde an den Verein zu entrichten. (s. §4, Gebühren / Sonstiges)

4. Den Nachweis über die geleisteten Stunden hat jedes Mitglied eigenverantwortlich zu erbringen. Der Nachweis ist nur in Schriftform gültig und bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres dem Vorstand vorzulegen.

5. Mitglieder haben die Möglichkeit Ihrer Verpflichtung bei der allgemeinen Sportstättenpflege (Rasen mähen, Tennisplätze herrichten, usw.), bei Veranstaltungen (Jahresfeier, Vereinsauftritte, sonstige Events, usw.) oder durch Sachleistungen wie z.B. Kuchen, Salate nachzukommen.

6. Der zu entrichtende Betrag wird gesondert zum 15. Februar des neuen Kalenderjahres/Geschäftsjahres abgebucht.
7. Die Beträge dieses Kontos sind zweckgebunden und dienen dem Betrieb des Vereins.


§ 6 Vereinskonto

Bankverbindung:
Kreissparkasse Ostalb BLZ 614 500 50 
Kto-Nr.: 805 157 354 
IBAN: DE30 6145 0050 0805 1573 54 
BIC: OASPDE6AXXX


§ 7 Übergangsbestimmung

Diese Beitragsordnung des Vereins wurde auf der Mitgliederversammlung am 05.04.2024 vorgetragen und beschlossen.
Die Beitragsordnung tritt zum 05.04.2024 in Kraft.


§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Beitragsordnung erfolgen durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung.



Leinzell, April 2024

Andreas Baumgärtner, Geschäftsbereichsleiter „Wirtschaft“, TSV Leinzell 1900 e.V.
Siegfried Friedrich, Geschäftsbereichsleiter „Finanzen“, TSV Leinzell 1900 e.V.
Andreas Kugler, Geschäftsbereichsleiter „Sport“, TSV Leinzell 1900 e.V.
Tobias Mozer, Geschäftsbereichsleiter „Öffentlichkeitsarbeit“, TSV Leinzell 1900 e.V.